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Glossareintrag

Registrierung und Zulassung

Regulierung

Auf einem Register zu stehen heißt nicht, zugelassen zu sein. Eines bestätigt eine Anzeige, das andere setzt durchsetzbare Bedingungen voraus.

Definition

Registrierung und Zulassung sind Verschiedenes, das die Werbung von Anbietern oft als dasselbe darstellt. Registrierung ist typischerweise eine Eintragung: Ein Unternehmen zeigt einer Behörde an, dass es eine bestimmte Tätigkeit ausübt, reicht Identifikationsangaben und seine Vorkehrungen gegen Geldwäsche ein und erscheint auf einer Liste. Zulassung ist eine Erlaubnis: Die Behörde prüft das Unternehmen vor Aufnahme der Tätigkeit an inhaltlichen Anforderungen — Kapital, Unternehmensführung, Verwahrung von Kundenvermögen, Beschwerdebearbeitung — und beaufsichtigt es danach, mit der Befugnis, die Erlaubnis zu beschränken oder zu entziehen. Der praktische Unterschied liegt darin, was ein Eintrag in einem öffentlichen Register tatsächlich verspricht. Eine Registrierung bestätigt, dass eine Anzeige erfolgt ist, und sagt in der Regel nichts über die Sicherheit von Kundengeldern; eine Erlaubnis setzt Bedingungen voraus, die eine Aufsicht durchsetzen kann. Welche Tätigkeit was erfordert und was beides gewährt, unterscheidet sich je nach Rechtsordnung; die nützliche Frage ist daher nicht, ob ein Anbieter auf einer Liste steht, sondern auf welcher, von wem geführt und wofür.

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