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Glossareintrag

Ausgeschlossene Jurisdiktion

Regulierung

Land, das ein Anbieter nicht oder nur teilweise bedient. Listen ändern sich, und eine Änderung kann ein Konto auf Auszahlung beschränken.

Definition

Eine ausgeschlossene Jurisdiktion ist ein Land oder Gebiet, dessen Einwohner ein Anbieter nicht oder nur eingeschränkt bedient. Die Gründe unterscheiden sich und sind erheblich: Sanktionen, das Fehlen der dort nötigen Erlaubnis, ein ausdrückliches Verbot einer Aufsicht für ein Produkt wie Derivate, oder die geschäftliche Entscheidung, den Aufsichtsaufwand eines Marktes nicht zu tragen. Durchgesetzt wird das üblicherweise über die Nutzungsbedingungen samt Identitätsprüfung und Prüfungen auf Netzebene — und es ändert sich: Ein Gebiet kann nach der Kontoeröffnung hinzukommen. Wichtig ist, was einem bestehenden Kunden bei einer solchen Änderung geschieht: Der Anbieter kann Positionen schließen, Einzahlungen stoppen, den Handel abschalten und nur noch Auszahlungen zulassen, und er kann auf den Wohnsitz statt auf die Staatsangehörigkeit abstellen oder darauf, von wo aus zugegriffen wird. Den Standort zu verschleiern, um den Zugang zu behalten, verstößt in der Regel gegen den Vertrag und gibt dem Anbieter Anlass, Konto und Guthaben einzufrieren.

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