Glossareintrag
Marktmissbrauch
RegulierungVerhalten, das den Markt verzerrt statt eine Person zu schädigen: Insidergeschäfte, irreführende Orders, falsche Informationen. Abdeckung variiert.
Definition
Marktmissbrauch ist die aufsichtsrechtliche Kategorie für Verhalten, das einen Markt verzerrt, statt eine bestimmte Person zu betrügen. Sie umfasst in der Regel drei Familien: Geschäfte auf Grundlage präziser, kursrelevanter und nicht öffentlicher Informationen; das Erteilen oder Ausführen von Aufträgen, die einen falschen Eindruck von Angebot, Nachfrage oder Preis erwecken; und das Verbreiten kursbeeinflussender Informationen, von denen die verbreitende Person weiß oder wissen müsste, dass sie falsch oder irreführend sind. Wo Kryptowerte in den Anwendungsbereich eines Regimes fallen, ist der Handelsplatz typischerweise verpflichtet, eine Überwachung zu betreiben und verdächtige Aufträge und Geschäfte der Aufsicht zu melden. Zwei Punkte lohnen sich. Die Verbote binden Teilnehmende und nicht nur Unternehmen, sodass eine Kundin oder ein Kunde mit manipulativen Aufträgen vom eigenen Handelsplatz gemeldet werden kann. Und die Abdeckung ist ungleich: Ein Wert oder Handelsplatz außerhalb eines Regimes kann gar keine solche Pflicht tragen, was dasselbe Verhalten nicht sicher macht, sondern nur unbeaufsichtigt.
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