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Glossareintrag

Qualifizierter Verwahrer

Regulierung

Was einen Verwahrer aus Sicht der Aufsicht qualifiziert, warum der Begriff je nach Rechtsordnung anderes meint und wie man die Angabe prüft.

Definition

Ein qualifizierter Verwahrer ist ein Rechtsträger, den eine Aufsicht als befugt anerkennt, Kundenbestände zu halten — meist weil er als Bank, Treuhandgesellschaft oder gleichwertig beaufsichtigte Institution zugelassen ist und typischerweise Kapitalanforderungen, Trennungsregeln, unabhängiger Prüfung und Berichtspflichten unterliegt, auf die er nicht verzichten kann. Der Begriff zählt, weil das Halten fremder Bestände fast überall eine regulierte Tätigkeit ist und ein professioneller Anleger nach diesem Status suchen muss und nicht nach einer Marketingbeschreibung. Vorsicht ist geboten, weil die Formulierung in verschiedenen Systemen Verschiedenes bedeutet, weil eine Firma eine Erlaubnis für manche Tätigkeiten und nicht für die Verwahrung haben kann und weil ein Konzern die Zulassung einer Tochter als eigene darstellen kann. Eine prüfbare Angabe nennt Aufsicht, Rechtsträger in registrierter Form und Kennung und lässt sich im öffentlichen Register nachschlagen.

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