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Glossareintrag

Europäischer Pass

Regulierung

In einem Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis, im gemeinsamen Raum genutzt. Aufsicht und Beschwerdeweg können in einem anderen Land liegen.

Definition

Der Pass ist eine Regelung innerhalb eines gemeinsamen Aufsichtsraums, nach der ein in einem Mitgliedstaat zugelassenes Unternehmen seine Dienste in den übrigen anbieten darf, ohne dort jeweils eine gesonderte Erlaubnis einzuholen; getragen wird das von einer Anzeige und von der Aufsicht der Heimatbehörde. Wo ein solches Regime besteht und Kryptodienste erfasst, folgen für Kundinnen und Kunden drei Dinge. Das Unternehmen, mit dem Sie es zu tun haben, wird womöglich vorrangig von einer Behörde eines anderen Landes als Ihres beaufsichtigt, sodass das bindende Regelwerk die Umsetzung jenes Staates ist. Beschwerden und etwaige Entschädigungsmechanismen können über den Apparat des Herkunftsstaats laufen statt über Ihren — in einer Sprache und einem Verfahren, die Sie nicht gewählt haben. Und der Pass gilt nur innerhalb des Verbunds, der ihn geschaffen hat: Ein Unternehmen, das Sie von außerhalb bedient, ist nirgendwohin gepasst und entweder bei Ihnen gesondert zugelassen oder ohne Erlaubnis tätig.

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