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Glossareintrag

Warnliste der Aufsicht

Regulierung

Von einer Aufsicht veröffentlichte Liste nicht zugelassener oder sich als zugelassen ausgebender Firmen. Nicht darauf zu stehen ist keine Freigabe.

Definition

Eine Warnliste ist ein von einer Finanzaufsicht veröffentlichtes Verzeichnis, das Firmen benennt, die nach ihrer Einschätzung ohne die erforderliche Erlaubnis Geschäfte anbahnen oder sich als ein Unternehmen ausgeben, das diese Erlaubnis besitzt. Die Listen sind kostenlos, durchsuchbar und werden von der Behörde selbst geführt, nicht von einer kommerziellen Website. Auf ihnen stehen zwei Arten von Einträgen mit unterschiedlicher Bedeutung. Ein Eintrag zu einer nicht zugelassenen Firma hält fest, dass die Aufsicht ein Unternehmen dabei gesehen hat, erlaubnispflichtige Dienste ohne Erlaubnis anzubieten. Ein Klonfirmen-Eintrag beschreibt eine Seite, die Namen, Registernummer und mitunter die Anschrift eines zugelassenen Unternehmens weiterverwendet — weshalb eine stimmige Lizenznummer nur zusammen mit der Domain und der juristischen Person, an die sie geknüpft ist, aussagekräftig ist. Ebenso wichtig sind die Grenzen: Eine Liste hält fest, was eine Aufsicht bemerkt hat; das Fehlen darauf ist keine Unbedenklichkeit, und jede Behörde deckt nur ihre eigene Jurisdiktion ab.

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