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Glossareintrag

Reverse Solicitation

Regulierung

Das Argument, ohne örtliche Zulassung auszukommen, weil Sie selbst angefragt haben. Es sagt Ihnen: Das Unternehmen ist bei Ihnen nicht zugelassen.

Definition

Reverse Solicitation ist das Argument, ein Unternehmen brauche keine örtliche Zulassung, weil der Kunde es aus eigener Initiative angesprochen habe und nicht umworben worden sei. Wo ein Regelwerk eine solche Ausnahme überhaupt vorsieht, ist sie eng gefasst: Sie ist für eine wirklich unaufgeforderte Ansprache gedacht, deckt nur die tatsächlich nachgefragte Dienstleistung ab, und Werbung, Sponsoring, Vermittlungsvergütungen oder gezielte Nachrichten über irgendeinen Kanal genügen in der Regel, um sie entfallen zu lassen. Für Kundinnen und Kunden zählt, was die Berufung darauf bedeutet. Ein Unternehmen, das so argumentiert, teilt Ihnen mit, dass es dort, wo Sie leben, nicht zugelassen ist. Daraus folgt meist: Die örtliche Aufsicht hat keine Zuständigkeit, örtliche Wohlverhaltens- und Kundenschutzregeln greifen nicht, keine örtliche Entschädigungseinrichtung deckt das Konto, und eine Beschwerde ist dort zu verfolgen, wo das Unternehmen niedergelassen ist. Präsentiert wird das häufig als Formalie — ein Häkchen bei der Anmeldung, mit dem Sie erklären, das Unternehmen selbst angesprochen zu haben, oder eine Klausel in den Bedingungen — und dieses Häkchen ändert nichts daran, wo das Unternehmen tatsächlich zugelassen ist. Ob es die Ausnahme gibt und wie eng sie gelesen wird, unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.

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